Herzlich Willkommen beim SV Schonstett e.V.
COVID-19-Pandemie - Vollständige Einstellung des Sportbetriebs mit Wirkung ab 02.11.2020 bis auf Widerruf
- 01.11.2020
Der Vorstand des SV Schonstett e. V. gibt die folgende Entscheidung bekannt:
Mit Ablauf des 01.11.2020, also mit Wirkung ab Montag, den 02.11.2020 stellt der SV Schonstett e. V. wegen des Infektionsgeschehens der COVID-19-Pandemie und auf Grundlage der Vorschriften der „Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BaylfSMS)“ bis auf Widerruf den Sportbetrieb (Übungsbetrieb und Spielbetrieb) vollständig ein.
Alle Sportanlagen des SV Schonstett e. V. [Georg-Loy-Sportanlage (Weiher 5, 83137 Schonstett); Fußballplatz, Stockbahnen) und der alte Sportplatz am Köhlergraben] dürfen nicht mehr betreten oder genutzt werden.
Die Einstellung des Sportbetriebs gilt auch für Vereinssport, der nicht auf oder in den vorgenannten, vereinseigenen Sportanlagen ausgeübt wird, z. B. in der gemeindeeigenen Mehrzweckhalle (Hauptstr. 1, 83137 Schonstett) oder auf öffentlichen Verkehrsflächen.
Das Sportheim an der Georg-Loy-Sportanlage (Weiher 5, 83137 Schonstett; Gaststätte, Umkleidetrakt), die Gerätehütte am alten Sportplatz und das Stockschützenheim (Weiher 5, 83137 Schonstett) dürfen nicht mehr betreten werden.
Ausnahmen zum Betretungsverbot der vereinseigenen Sportanlagen und Gebäude erteilt ausschließlich der Vereinsvorstand.
Das Rahmenhygienekonzept des SV Schonstett und alle Schutz- und Hygienekonzepte der Abteilungen treten mit Ablauf des 01.11.2020, also mit Wirkung ab 02.11.2020 ausnahmslos bis auf Weiteres außer Kraft.
Schonstett, den 01.11.2020
gezeichnet
der Vorstand des SV Schonstett
COVID-19-Pandemie - Maskenpflicht für Zuschauer bei Sportveranstaltungen und Begrenzung der Zuschauerzahl
- 25.10.2020
Der Vorstand des SV Schonstett gibt hiermit bekannt:
Da die Zahl der Neuinfektionen mit dem COVID-19-Virus im Landkreis Rosenheim innerhalb von 7 Tagen bei einem Wert von über 100 pro 100.000 Einwohner liegt, greift die gesetzliche Regelung in Verbindung mit den Regelungen des Landratsamtes Rosenheim, dass Zuschauer auch bei Sportveranstaltungen im Freien (z. B. Fußballspiele) auf dem Weg zum Platz, während der gesamten Sportveranstaltung und auf dem Weg vom Platz einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.
Die Zuschauerzahl pro Sportveranstaltung ist auf höchstens 50 Personen begrenzt!
Der Vorstand bittet alle Zuschauer, sich an die oben genannten Regelungen zu halten.
Termine des SV Schonstett 2020 und 2021
- 25.10.2020
Der Vereinsausschuss hat seiner Sitzung vom 05.10.2020 die Termine des Jahres 2021 für diverse Veranstaltungen und Turniere festgelegt. Die Termine wurden in einer Veranstaltung des Gewerbeverbandes am 22.10.2020 mit den anderen Ortsvereinen abgestimmt und finden sich auf der Homepage rechts. Der SV Schonstett behält sich wegen der bestehenden COVID-19-Pandemie ausdrücklich vor, die betreffenden Termine zu verschieben oder abzusagen.
Ein wichtiger Punkt für das Jahr 2021 ist, dass der SV Schonstett keine Faschingsveranstaltungen organisieren oder durchführen wird.
Der Vereinsausschuss hat am 05.10.2020 zudem einstimmig beschlossen, die Weihnachtsfeier des Jahres 2020 wegen der absehbaren Entwicklung des Infektionsgeschehens der COVID-19-Pandemie abzusagen.
Fußball: 3:2-Heimsieg des SV Schonstett gegen den SV Forsting-Pfaffing
- 18.10.2020
Mit einem 3:2-Heimsieg gegen einen der Spitzenvereine der A-Klasse 3 hat sich die Herrenmannschaft Luft im Abstiegskampf verschafft.
Ein Spielbericht und ein Foto finden sich auf Facebook:
https://www.facebook.com/SVSchonstett/
Weitere Details (Aufstellungen, Torfolge usw.) finden sich hier:
COVID-19-Pandemie - Maskenpflicht für Zuschauer bei Sportveranstaltungen auch im Freien
- 16.10.2020
Der Vorstand des SV Schonstett gibt hiermit bekannt:
Da die Zahl der Neuinfektionen mit dem COVID-19-Virus im Landkreis Rosenheim innerhalb von 7 Tagen bei einem Wert von über 50 pro 100.000 Einwohner liegt, greift gemäß Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Regelung, dass Zuschauer auch bei Sportveranstaltungen im Freien (z. B. Fußballspiele) auf dem Weg zum Platz, während der gesamten Sportveranstaltung und auf dem Weg vom Platz einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.
Der Vorstand bittet alle Zuschauer, sich an die oben genannte Regelung zu halten, die seit heute, den 16.10.2020 auf dem Vereinsgelände des SV Schonstett (Georg-Loy-Sportanlage, Weiher 5, 83137 Schonstett) bis auf Widerruf gilt.
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