COVID-19-Pandemie - Wiedereinstieg in den Sportbetrieb muss verschoben werden
- Zuletzt aktualisiert am Samstag, 20. März 2021 10:53
Der Vorstand und die Abteilungsleitungen des SV Schonstett geben folgendes bekannt:
Der für den 22.03.2021 geplante Wiedereinstieg in den Sportbetrieb muss aufgrund der aktuellen Ereignisse verschoben werden.
Die gemäß § 27 der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehen Öffnungsschritte wurden durch die Bayerische Staatsregierung gestoppt. Der Landkreis Rosenheim als zuständige Kreisverwaltungsbehörde wird daher weiteren Öffnungsschritten ab 22.03.2021 nicht zustimmen.
Ein Wiedereinstieg in den Sportbetrieb ist für den SV Schonstett daher bis auf Weiteres nicht möglich. Die Sportanlagen des SV Schonstett bleiben weiterhin geschlossen und es findet vorläufig kein Vereinssport statt.
Der SV Schonstett wird unverzüglich bekanntgeben, falls ein Wiedereinstieg in den Sportbetrieb wieder möglich ist und wann dieser voraussichtlich in Aussicht gestellt werden kann.