COVID-19-Pandemie - Vollständige Einstellung des Sportbetriebs mit Wirkung ab 02.11.2020 bis auf Widerruf
- Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 01. November 2020 12:26
Der Vorstand des SV Schonstett e. V. gibt die folgende Entscheidung bekannt:
Mit Ablauf des 01.11.2020, also mit Wirkung ab Montag, den 02.11.2020 stellt der SV Schonstett e. V. wegen des Infektionsgeschehens der COVID-19-Pandemie und auf Grundlage der Vorschriften der „Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BaylfSMS)“ bis auf Widerruf den Sportbetrieb (Übungsbetrieb und Spielbetrieb) vollständig ein.
Alle Sportanlagen des SV Schonstett e. V. [Georg-Loy-Sportanlage (Weiher 5, 83137 Schonstett); Fußballplatz, Stockbahnen) und der alte Sportplatz am Köhlergraben] dürfen nicht mehr betreten oder genutzt werden.
Die Einstellung des Sportbetriebs gilt auch für Vereinssport, der nicht auf oder in den vorgenannten, vereinseigenen Sportanlagen ausgeübt wird, z. B. in der gemeindeeigenen Mehrzweckhalle (Hauptstr. 1, 83137 Schonstett) oder auf öffentlichen Verkehrsflächen.
Das Sportheim an der Georg-Loy-Sportanlage (Weiher 5, 83137 Schonstett; Gaststätte, Umkleidetrakt), die Gerätehütte am alten Sportplatz und das Stockschützenheim (Weiher 5, 83137 Schonstett) dürfen nicht mehr betreten werden.
Ausnahmen zum Betretungsverbot der vereinseigenen Sportanlagen und Gebäude erteilt ausschließlich der Vereinsvorstand.
Das Rahmenhygienekonzept des SV Schonstett und alle Schutz- und Hygienekonzepte der Abteilungen treten mit Ablauf des 01.11.2020, also mit Wirkung ab 02.11.2020 ausnahmslos bis auf Weiteres außer Kraft.
Schonstett, den 01.11.2020
gezeichnet
der Vorstand des SV Schonstett